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Überführung

Eine Überführung vom Trauerhaus, Krankenhaus etc. zum Bestattungshaus, zum Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium ist notwendig. Auch bei Überführungen im In- und Ausland können Sie die Hilfe eines Bestattungsunternehmens in Anspruch nehmen. Die vielfältigen nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen werden von diesen streng beachtet, die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und Seeweg genau eingehalten. Beantragt werden auch die behördlich notwendigen Formulare zur Überführung des Verstorbenen.

Kondolenzliste

Beim Auslegen einer Kondolenzliste dokumentiert sich die Anteilnahme der an der Trauerfeier teilnehmenden Menschen. Kondolenzkarten werden meist vom Bestatter gesammelt und den Angehörigen später übergeben. Damit wissen Sie auch, bei welchem Personenkreis Sie mit einer persönlichen Karte Ihren Dank für die erwiesene Anteilnahme ausdrücken können. Der Erinnerungswert einer Kondolenzliste sollte ebenfalls bedacht werden. Natürlich bestimmen Sie selbst, ob der Bestatter eine solche Liste auslegen soll.

Musikalische Umrahmung

Diese prägt eine Trauerfeier in besonderem Maße. Musiker (z.B. Organisten, Geiger, Trompeter etc.) können Sie selbst bestellen oder auch vom Bestattungsunternehmen, das in aller Regel über die entsprechenden Verbindungen verfügt, organisieren lassen. Auch eine musikalische Umrahmung mit technischen Hilfsmitteln ist möglich.

Den Verstorbenen sehen

In der Trauerhalle des Friedhofs oder dem entsprechenden Aufbahrungsraum der Friedhofsverwaltung oder gegebenenfalls des Bestattungsinstitutes ist dies möglich. Der Zeitraum des Abschiednehmens sollte jedoch vorher unbedingt mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen abgesprochen werden, damit dieses für einen würdigen Rahmen sorgen kann.

Kleidung

Die Kleiderordnung wird heute nicht mehr so streng genommen wie früher. Es sollten gedeckte Farben getragen werden, nur die nächsten Angehörigen tragen oft noch Schwarz. Wie lange Trauerkleidung getragen wird, bestimmt der Einzelne selbst.

Trauerfeier und Bestattung

Der Termin wird vom Bestatter zusammen mit den zuständigen behördlichen Stellen (Friedhofsverwaltung, Krematorium) festgesetzt. Je nach Glaubenszugehörigkeit erfolgt das Gespräch mit dem jeweiligen Repräsentanten. Dabei werden die Einzelheiten zum Ablauf der Trauerfeier, bzw. Bestattung im Sinne des Verstorbenen festgelegt. Es ist auch möglich einen freien Redner zu beauftragen, falls der Verstorbene keiner Glaubensgemeinschaft angehörte.

Grabpflege

Bei der Auswahl des Grabsteines sowie der Bepflanzung sollten Sie eine dem Verstorbenen angemessene Wahl treffen. Friedhofsverwaltungen schreiben sehr oft die Gestaltung von Grabfeldern vor. Der Bestatter kennt diese Kriterien, die regional äußerst unterschiedlich sind und hält die notwendigen Informationen für Sie bereit. Informieren Sie sich auch über Grabpflegeverträge.

Blumen und Kränze

Blumen und Kränze werden meist unmittelbar zum Friedhof bzw. zur Friedhofskapelle gebracht. Die Dekoration um den Sarg übernimmt je nach Friedhofsordnung die Friedhofsverwaltung oder der Bestatter, bzw. beide gemeinsam.

Terminabsprache und Gespräche

Der Termin wird von einem Bestattungsunternehmen zusammen mit den zuständigen behördlichen Stellen (Friedhofsverwaltung, Krematorium) festgesetzt. Je nach Glaubenszugehörigkeit erfolgt das Gespräch mit dem jeweiligen Repräsentanten. Dabei werden die Einzelheiten zum Ablauf der Trauerfeier bzw. Bestattung im Sinne des Verstorbenen festgelegt. Der Bestatter kann Ihnen auch freie Redner nennen oder aber einen solchen beauftragen, falls dies gewünscht wird.

Gaststätte / Kaffeetafel

Dieser traditionelle Brauch wird auch heute noch gepflegt. Das Zusammentreffen von Angehörigen, Freunden und Menschen aus dem Umfeld des Verstorbenen kann auch ein Schritt zur Trauerbewältigung sein. Die rechtzeitige Reservierung kann von Ihnen selbst oder einem Bestatter übernommen werden.