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Krankenkassen-Sterbegeld

Das in der Vergangenheit gezahlte Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen.

Sterbekassen

Es gelten sinngemäß die gleichen Voraussetzungen wie bei privaten Versicherungsgesellschaften.

Private Versicherungen

Hier müssen Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Der Bestatter kann Ihnen aufgrund seiner Erfahrung dabei jedoch auch dabei helfen und für Sie die notwendigen Schritte zu veranlassen.

Benötigt werden dazu:

  • Sterbeurkunde
  • Versicherungspolice
  • eine Vollmacht für den Bestatter, um den Antrag für Sie bearbeiten zu können, wenn dies gewünscht wird

Der Antrag selbst muss am besten umgehend bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Deshalb bringen Sie bitte alle aufgeführten Unterlagen zum Informations- und Beratungsgespräch bei Ihrem Bestattungsunternehmen direkt mit.

Berufsgenossenschaften

Der Arbeitgeber meldet den Sterbefall – es kann jedoch nützlich sein, wenn Sie sich zusätzlich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Gezahlt wird, wenn der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, durch berufsbedingte Wege oder aber durch Berufskrankheit eingetreten ist. Eventuell wird von der Berufsgenossenschaft zur Klärung eine Untersuchung angeordnet.

Beschädigten-Sterbegeld

Beim Tode eines Beschädigten kann ein Sterbegeld in dreifacher Höhe der Versorgungsbezüge gezahlt werden, die ihm für den Sterbemonat zustanden.

Anspruchsberechtigt sind in folgender Reihenfolge:

  • Ehegatte/Ehegattin
  • Kinder
  • Eltern
  • Stiefeltern
  • Pflegekinder
  • Enkel
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Geschwisterkinder

Voraussetzung ist jeweils, dass die Bezugsberechtigten mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.

Gewerkschaften

Eine Reihe von Gewerkschaften zahlen ebenfalls Sterbegelder. Der schriftlichen Antragstellung müssen das Mitgliedsbuch sowie die Sterbeurkunde beigefügt werden.

Weitere Leistungsträger

Es gibt noch eine Reihe weiterer Leistungsträger. Sollten Sie dazu Fragen haben, kann Ihnen der Bestatter dabei helfen, eventuelle Ansprüche geltend zu machen.