Wenn, was ist zu tun?
 | Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt.
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 | Ist der Hausarzt nicht erreichbar, dann bitte den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst 03381-701057 oder die Rettungsleitstelle 112 anrufen.
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 | Der Arzt stellt den Tod fest und händigt den Angehörigen den Totenschein aus. Halten Sie dazu den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
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 | Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim regelt deren Verwaltung die unmittelbar notwendigen Maßnahmen.
Danach sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
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 | Um die Überführung und Abholung zu jeder Tages- und Nachtzeit und spätere Bestattung kümmern wir uns. Wir sind jederzeit unter der Telefon-Nr. 0 33 81 - 25 25 0 erreichbar.
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 | Ist der Verstorbene bereits durch die Polizei oder Kripo aus der Wohnung abgeholt und beschlagnahmt worden, setzen wir uns mit den entsprechenden Stellen in Verbindung. Eine Bestattung wird von uns auch dann durchgeführt, wenn die Überführung durch ein anderes Bestattungsunternehmen erfolgte.
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 | Sie können das Bestattungsunternehmen völlig frei wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Wir kümmern uns auf Wunsch um alle notwendigen Formalitäten und Behördengänge, Krankenkassenmeldungen, Versicherungsgesellschaften, Gewerkschaften, verschiedene Abmeldungen und weitere zu veranlassende Tätigkeiten.
Sie benötigen folgende Dokumente:   | Personalausweis oder Reisepass
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 | Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
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 | Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde
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 | Sterbeurkunde / Todeserklärung des zuvor verstorbenen Ehegatten
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 | Scheidungsurteil mit Termin des Inkrafttretens und Aktenzeichen
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 | Letzter Rentenanpassungsbescheid
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 | Versichertenkarte der Krankenkasse
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 | Bankverbindung für Vorschusszahlung
mit IBAN-Nr. und BIC-Code
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 | Urkunde über das Nutzungsrecht an einer Grabstelle |
 | Versicherungspolicen
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