
Informationen für Angehörige

Diese Rente ist baldmöglichst beim zuständigen Knappschaftsältesten bzw. beim Versicherungsamt (Stadtverwaltung / Rathaus) zu beantragen.
Damit erhalten Sie pünktlich nach Ablauf der Dreimonatsfrist Ihre Hinterbliebenenrente.
Hierbei müssen Sie vorlegen:
1. einen gültigen Personalausweis
2. Das Stammbuch oder die Heiratsurkunde
3. Die Sterbeurkunde "Nur gültig für Rentenzwecke"
4. Die letzte Rentenanpassungsmitteilung. Falls
bisher noch keine Rente gezahlt wurde, sind Aufrechnungsbescheinigungen notwendig.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Hinterbliebenen bei einem
Trauerfall hilfreich zur Seite zu stehen, da es oft schwer fällt, sich in
der Vielfalt der Aufgaben zurechtzufinden. Auf Wunsch besuchen wir Sie zu
Hause, oder wir holen Sie auch gerne ab zu einem Gespräch in unseren Räumen.


Hinterbliebenenrente
Diese Rente ist baldmöglichst beim zuständigen Knappschaftsältesten bzw. beim Versicherungsamt (Stadtverwaltung / Rathaus) zu beantragen.
Damit erhalten Sie pünktlich nach Ablauf der Dreimonatsfrist Ihre Hinterbliebenenrente.
Hierbei müssen Sie vorlegen:
1. einen gültigen Personalausweis
2. Das Stammbuch oder die Heiratsurkunde
3. Die Sterbeurkunde "Nur gültig für Rentenzwecke"
4. Die letzte Rentenanpassungsmitteilung. Falls
bisher noch keine Rente gezahlt wurde, sind Aufrechnungsbescheinigungen notwendig.
Überblick unserer Dienstleistungen
Erledigung sämtlicher Formalitäten bei Todesfall in der Wohnung, im Krankenhaus oder Altenheim
Besorgen der Todesbescheinigung
Besorgen der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
Anmelden beim Friedhofsamt
Festlegen des Bestattungstermins
Benachrichtigen der Kirchengemeinde oder des Predigers
Überführung vom Sterbehaus zu allen Friedhöfen mit aller gebotenen Sorgfalt
im gesamten In- und Ausland
mit eigenem Bestattungsfahrzeug
Einbetten und Einkleiden des Verstorbenen
In unseren Ausstellungsräumen finden Sie eine große Auswahl an Särgen und Ausstattungen
Kiefern- und Eichensärge
Urnen aus Kupfer, Bronze, Marmor, Keramik und Holz
Deckengarnituren und Bestattungswäsche
Außerdem besorgen wir für Sie:
Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen und Danksagungen in allen Zeitungen
Trauerbriefe und Dankkarten
Sargdekorationen und Kränze
Vermittlung von Musikern zur Umrahmung der Trauerfeier
Auf Wunsch legen wir eine Kondolenzliste aus
Wir schreiben für Sie an Kassen und Versicherungen zwecks
Abmeldung von Renten
Beantragen der Überbrückungsrente von Ehegatten
...an was Sie noch denken sollten !
Arbeitgeber oder Dienststelle benachrichtigen.
Dienstgegenstände an Arbeitgeber oder Dienststelle zurückgeben und die eigenen Sachen abholen.
Versicherungen (Feuer-, Einbruch-, Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherung) auf Überlebende umschreiben lassen oder aufheben.
Bank- oder Sparkassenkonten umschreiben lassen oder aufheben.
Hierzu ist meist ein Erbschein erforderlich. Diesen bekommen Sie beim zuständigen Nachlassgericht.

Erledigung sämtlicher Formalitäten bei Todesfall in der Wohnung, im Krankenhaus oder Altenheim
Besorgen der Todesbescheinigung
Besorgen der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
Anmelden beim Friedhofsamt
Festlegen des Bestattungstermins
Benachrichtigen der Kirchengemeinde oder des Predigers
Überführung vom Sterbehaus zu allen Friedhöfen mit aller gebotenen Sorgfalt
im gesamten In- und Ausland
mit eigenem Bestattungsfahrzeug
Einbetten und Einkleiden des Verstorbenen
In unseren Ausstellungsräumen finden Sie eine große Auswahl an Särgen und Ausstattungen
Kiefern- und Eichensärge
Urnen aus Kupfer, Bronze, Marmor, Keramik und Holz
Deckengarnituren und Bestattungswäsche
Außerdem besorgen wir für Sie:
Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen und Danksagungen in allen Zeitungen
Trauerbriefe und Dankkarten
Sargdekorationen und Kränze
Vermittlung von Musikern zur Umrahmung der Trauerfeier
Auf Wunsch legen wir eine Kondolenzliste aus
Wir schreiben für Sie an Kassen und Versicherungen zwecks
Abmeldung von Renten
Beantragen der Überbrückungsrente von Ehegatten
...an was Sie noch denken sollten !
Arbeitgeber oder Dienststelle benachrichtigen.
Dienstgegenstände an Arbeitgeber oder Dienststelle zurückgeben und die eigenen Sachen abholen.
Versicherungen (Feuer-, Einbruch-, Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherung) auf Überlebende umschreiben lassen oder aufheben.
Bank- oder Sparkassenkonten umschreiben lassen oder aufheben.
Hierzu ist meist ein Erbschein erforderlich. Diesen bekommen Sie beim zuständigen Nachlassgericht.
