Was ist zu tun? |
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Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst
erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt bzw. vom Bestattungsunternehmen dort abgeholt.
Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Danach sollten Sie mit dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens telefonisch oder persönlich Verbindung aufnehmen. |
Facherfahrene
Unternehmen beraten Sie in einem vertraulichen Gespräch und erledigen anschließend alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten. Übrigens: Sie können das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens völlig frei selbst wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist. |
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Sie brauchen folgende Dokumente: - Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personen- nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig. - Personalausweis - Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk) - Todesbescheinigung - Geburtsurkunde (nur bei Ledigen) - Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben) - Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand) - Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte / Chip-Karte) - Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungnachweis) - Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte). |
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| Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so kann Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung helfen. Dieses erledigt auch alle notwendigen Behördengänge für Sie. | Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge. Das Bestattungsinstitut besorgt die Sterbeurkunden dann von den entsprechenden Stellen. | |
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