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Beantragen von |
Beantragen von Renten | |
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Zuerst wird vom Bestattungsinstitut der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt. Dies wird Ihnen zur Vorlage bei der Rentenstelle vom Bestattungsinstitut bestätigt. Diese Zahlung (Vorschusszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss) ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente notwendig ist. Die letzte Rentenanpassungsmitteilung und den Ausweis der Witwe, Kontonummer der zuständigen Bank oder Sparkasse sowie die spezielle Sterbeurkunde halten Sie bitte bereit. Danach setzt aufgrund Ihres Antrages bei der Rentenstelle die Witwenrente mit ca. 60% der vorherigen Bezüge ein. So stellen Sie den Antrag zur Hinterbliebenenrente (spätestens nach 20 Tagen) Sie brauchen für die Antragstellung die folgenden Unterlagen: |
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Beamten-Beihilfen Stand der Verstorbene in einem Beamtenverhältnis, besteht meist ebenfalls ein Anspruch auf Beihilfen. Die Richtlinien wurden bundeseinheitlich schon stark angeglichen, die Personalberatungsstellen, bzw. die Besoldungsämter sind hier die richtigen Ansprechpartner. ![]() |
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