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Zuerst wird vom Bestattungsinstitut der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt. Dies wird Ihnen zur Vorlage bei der Rentenstelle vom Bestattungsinstitut bestätigt. Diese Zahlung (Vorschusszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss) ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente notwendig ist.
 
Die letzte Rentenanpassungsmitteilung und den Ausweis der Witwe, Kontonummer der zuständigen Bank oder Sparkasse sowie die spezielle Sterbeurkunde halten Sie bitte bereit. Danach setzt aufgrund Ihres Antrages bei der Rentenstelle die Witwenrente mit ca. 60% der vorherigen Bezüge ein.
 
So stellen Sie den Antrag zur Hinterbliebenenrente
(spätestens nach 20 Tagen)

 
Sie brauchen für die Antragstellung die folgenden Unterlagen:
 
    Bei einem Antrag zur Hinterbliebenenrente benötigen Sie diese Unterlagen:
     
  • Rentenversicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer) des Verstorbenen
  • Eigene Steuer-Identifikations-Nummer
  • Eigener Personalausweis, Pass oder Geburtsurkunde im Original
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Sterbeurkunde des Versicherten
  • Name, Anschrift und Chipkarte der derzeitigen Krankenkasse
  • Bankverbindung mit zwingend notwendiger IBAN und BIC-Angaben, diese finden Sie auf Ihren Kontoauszügen bzw. können diese bei Ihrer Bank erfragen
  • Einkommen des/der Hinterbliebenen aus dem letzen und laufenden Kalenderjahr, z.B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Krankengeld, Renten, betriebliche Altersversorgung
  • Nachweise über die Berufsausbildung des Verstorbenen, z.B. Lehrvertrag, erster Arbeitsvertrag, Facharbeiterzeugnis, SV-Ausweis o.ä.
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung
Beamten-Beihilfen
 
Stand der Verstorbene in einem Beamtenverhältnis,
besteht meist ebenfalls ein Anspruch auf Beihilfen.
Die Richtlinien wurden bundeseinheitlich schon stark
angeglichen, die Personalberatungsstellen, bzw. die
Besoldungsämter sind hier die richtigen Ansprechpartner.






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