Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu
errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen,
wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner
etwas zustößt. Der überlebende Ehegatte
kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges
Testament vorliegt.
Das eingenhändige Testament muss hand-
schriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Ehepaare können ein gemeinschaftliches
Testament errichten. In diesem Fall müssen
beide das von einem Ehepartner handschrift-
lich erstellte Testament unterschreiben.
Unterschriften immer mit vollem Vor- und
Zunamen, damit keine Personenmissver-
ständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst
wichtig, den Ort und das Datum der Nieder-
schrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher
gehen wollen, dass Ihr Testament auch in
Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht
oder beim Notariat in amtliche Verwahrung.

Was können Sie im Testament regeln?
Grundsätzlich können Sie völlig frei bestimmen,
wer, was und unter welchen Bedingungungen
von Ihrem Vermögen Nutzen haben soll.
Sie können z.B.
-abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen
oder mehrere Erben bestimmen.
-wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen.
-jemanden enterben (außer Pflichtanteil).
-Ersatzerben bestimmen.
-Vor und Nacherben bestimmen, die zeitlich
nacheinander Vermögenserben werden.
Testament widerrufen
Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das
Testament oder machen Sie einen handschriftlichen
Vermerk "Ungültig". Ein neues Testament setzt ein
vorheriges außer Kraft.
Ein öffentliches Testament widerrufen Sie, indem
Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung
zurückverlangen.
Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen
Testaments muss notariell festgestellt werden.
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Das Testament beim Notar. Dies wird immer
amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers
geöffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der
der Formulierung, auch kennt er steuerliche Folgen.
Die Kosten für ein Testament sind relativ
gering. Dafür werden eventuell viele Auseinander-
setzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich
mehr Aufwand erfordern würden.
Bestattungs-Vorsorgevertrag
Sprechen Sie mit Ihrem Bestattungsunternehmen.
Hier werden Sie sach- und fachgerecht über all die
Dinge beraten, die bereits vorab geklärt werden
können.
Sie haben dabei die absolute Sicherheit, dass alle
besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genau
so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht
haben.
Alle notwendigen Schritte sowie die zu veranlassenden
direkten Anweisungen werden in die Wege geleitet.
Dieses Gespräch ist selbstverständlich streng ver-
traulich.
Vorsorge-Versicherungen
Durch die Kürzung des Sterbegeldes ist es in vielen
Fällen nützlich, solche Zusatzversicherungen abzu-
schließen. Dies kann auch im Rahmen des
Bestattungs-Vorsorgevertrages geschehen. Hier
gibt es speziell auf diesen Fall zugeschnittene
Vertragskonzepte. Fragen Sie Ihr Bestattungs-
institut auch zu diesem Thema. Dieses kann
Ihnen bestimmt ein günstiges Angebot machen.
Natürlich können Sie entsprechende Verträge auch
mit Versicherungsgesellschaften Ihrer eigenen
Wahl vereinbaren.
Beispiel eines handgeschriebenen Testaments
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